Neben dem Buchstaben D werden deutschen Luftfahrtzeugen mit Ausnahme von Segelflugzeugen (hier vier Ziffern als Kennzahl, z.B. D-1234) vier weitere Buchstaben zugeordnet. Der erste Buchstabe nach dem "D-" kennzeichnet die Art des Luftfahrtzeuges. In den folgenden Tabellen sind die Art sowie bei Flugzeugen die Gewichtsklasse zu entnehmen. Bei der Verkehrszulassung werden den Luftfahrzeugen die weiteren drei Buchstaben zugeteilt.
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