Die Systematik der Kennzeichnung deutscher Luftfahrzeuge

Neben dem Buchstaben D werden deutschen Luftfahrtzeugen mit Ausnahme von Segelflugzeugen (hier vier Ziffern als Kennzahl, z.B. D-1234) vier weitere Buchstaben zugeordnet. Der erste Buchstabe nach dem "D-" kennzeichnet die Art des Luftfahrtzeuges. In den folgenden Tabellen sind die Art sowie bei Flugzeugen die Gewichtsklasse zu entnehmen. Bei der Verkehrszulassung werden den Luftfahrzeugen die weiteren drei Buchstaben zugeteilt.

Flugzeuge

einmotorig mehrmotorig
bis 2 t 2 - 5,7 t bis 2 t 2 - 5,7 t 5,7 - 14 t 14 - 20 t über 20 t
A  
B  
C  
E  
F  
G  
I  
Helikopter ("Drehflügler") H
Luftschiffe L
Motorsegler K
Luftsportgeräte, motorgetrieben M
Luftsportgeräte, nicht motorgetrieben N